Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung im Erzbistum Berlin. Während für die private Wirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz gilt, demzufolge Betriebsräte gewählt werden, im Öffentlichen Dienst Personalräte nach den Personalvertretungsgesetzen wirken, gilt im Bereich der Katholischen Kirche eine Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Die MAVO geht davon aus, dass Dienstgeber (in unserem Fall das Erzbistum Berlin) und Dienstnehmer (die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den katholischen Schulen des Erzbistums Berlin, neben Lehrkräften auch nichtlehrendes Personal) eine Dienstgemeinschaft bilden und gemeinsam für den Erfolg der Schulen verantwortlich sind.

Die MAVO regelt den Bereich der innerbetrieblichen Mitwirkung, indem sie unterschiedliche Beteiligungsrechte vorsieht:

  • Anhörung und Mitberatung,
  • Vorschlagsrechte,
  • Zustimmungsrechte,
  • Antragsrechte
    und
  • das Recht, Dienstvereinbarungen abzuschließen