Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (GrO) legt die grundsätzliche Struktur des kirchlichen Arbeitsrechts fest. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Einrichtungen/Dienstgeber und der Mitarbeiter.
Damit wollen die Bischöfe die Glaubwürdigkeit der Einrichtungen der Kirche sichern und die Grundnormen der katholischen Soziallehre für die Arbeits- und Lohnverhältnisse verwirklichen. Die Grundordnung ist die Grundlage jedes Arbeitsvertrages in einer kirchlichen Einrichtung.