Die Regional-KODA Nord-Ost hat am 25. März 2021 für den Geltungsbereich unserer Dienstvertragsordnung (DVO) Entgelterhöhungen, die Angleichung der Arbeitszeit Ost an das Westniveau, die Erhöhung der Jahressonderzahlungen und Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte beschlossen.

Einige Beschlüsse gelten nicht für die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an unseren Schulen. Details können Sie unserem MAV-Info Nr. 153 entnehmen.

Entgelterhöhungen für Schulhausmeister, Schulsekretärinnen und andere Dienstkräfte an unseren Schulen: